Exkurs SCHWARZARBEIT: Ein Begriff – viele Facetten

■ Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. - Seien Sie unbesorgt: Mit uns werden Sie erst gar nicht zum Arbeitgeber. Wir kümmern um die korrekte Anmeldung der Sozialversicherung und Lohnsteuer.

■ Wer ausländische Staatsangehörige beschäftigt bzw. als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland arbeitet ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel für Erwerbstätige bzw. eine Arbeitsgenehmigung zu besitzen, muss mit Sanktionen rechnen. - Selbstverständlich können Sie beruhigt sein: Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wir prüfen das polizeiliche Führungszeugnis sowie ggf. Aufenthaltstitel und Referenzen.

■ In zahlreichen Gewerben sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelten Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten. Zu den Mindestarbeitsbedingungen gehören insbesondere der Mindestlohn einschließlich der Überstundensätze, der Erholungsurlaub und das Urlaubsentgelt. - Natürlich ist auch dies nicht Ihre Aufgabe, sondern die unsrige: Sie nehmen ausschließlich unsere Leistungen in Anspruch und nur unser Unternehmen ist Ihr Vertragspartner. Das unternehmerische Risiko liegt ausschließlich bei uns.

(Quellen: Bundesministerium der Finanzen: Infobroschüre "Gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung"; Bundesministerium der Finanzen: Zoll)

Seien Sie also beruhigt. Mit uns sind Sie immer auch rechtlich auf der sicheren Seite: Damit Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung immer etwas bleibt, das man nur aus der Zeitung kennt. Trotzdem sind unsere Preise fair - damit wir Ihnen und unseren Angestellten das Beste bieten können.